Friedhof

Zum Leben einer Kirchengemeinde gehört auch das Sterben. Zum Dienst der Kirchengemeinde an ihren Mitgliedern gehört darum die gottesdienstliche Begleitung von Verstorbenen auf ihrem letzten Weg und die seelsorgliche Begleitung der Hinterbliebenen.

Und Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen.
Und der Tod wird nicht mehr sein.
Offenbarung des Johannes Kapitel 21, Vers 4

Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen. Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

Die meisten Menschen werden nach ihrem Tod beerdigt, doch auch die Feuerbestattung ist möglich. Bei der so genannten Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde versenkt. Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam zunächst in behördlich genehmigten Krematorien eingeäschert. Die Asche wird dann in einer Urne beigesetzt.

Auf unserem Friedhof sind unterschiedliche Grabstellen möglich: Einzel- und Doppelgrabstellen, Reihen- und Wahlgrabstellen, Sarg- und Urnengrabstellen, Rasengrabstellen sowie eine Urnengemeinschaftsanlage.

Friedhofsverwaltung
Die evangelische Kirchengemeinde Uebigau unterhält den Friedhof in der Herzberger Straße. Bei Fragen, etwa über Erwerb oder Verlängerung einer Grabstätte, oder bei Wünschen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an

Frau Sarah Czeschka (Tel. 0157-58202439)

Hausanschrift:
Evangelische Kirchengemeinde Uebigau
Friedhofverwaltung

An der Kirche 1
04938 Uebigau

Seit dem 1.1.2022 gilt im Bereich der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland ein Friedhofsgesetz mit einer Übergangszeit von zwei Jahren. Somit gilt dieses Friedhofgesetz ab sofort (1.10.2023)  auch auf dem Friedhof Uebigau und ersetzt die .bisherige Friedhofssatzung.

Das Friedhofgesetz kann hier heruntergeladen werden: https://www.kirchenrecht-ekm.de/document/47243

Hier können Sie die

herunterladen: